22 Okt Wenn der Datenschutz klingelt
Klingelt der Datenschutz auch bei Dir? Zur Zeit herrscht eine allgemeine Aufregung um die Anbringung von Namen auf der Klingelleiste bei Wohnblöcken. Namen auf Klingeln sollen nun aufgrund des Datenschutzes nicht mehr zulässig sein. Ausgelöst wurde die ganze Diskussion durch einen Mieter einer Gemeindebauwohnung in Wien. Da müsste auch bei den Verwaltern der Häuser etwas klingeln. Doch es ist nicht der Datenschutz der klingelt!
Was hat es nun damit auf sich. Wieder einmal eine Meldung, die wieder einmal Blüten des Datenschutzes produziert. Nicht böse sein, aber dies hat oftmals mit einer ungenauen Kenntnis der Datenschutzregelungen zu tun.
Blüten im Datenschutz entstehen immer wieder, wenn jemand sich nur durch eine in Frage gestellte Regelung in Panik versetzen lässt und überschießend reagiert.
Darunter ist in jedem Fall die Reaktion von Wiener Wohnen einzuordnen, die aufgrund einer Beschwerde mit einer Überreaktion reagiert hat. Sie wollen nun 220.000 Namen von 2.000 Gemeindebauten entfernen.
Wie sich auch ein Sprecher der EU-Behörde meldet: Dies ist nicht erforderlich! Und von den Datenschutzbestimmungen nicht gefordert. ALSO: Namen dürfen auf Klingeln bleiben.
Worin liegt hier der Irrtum?
Wenn man sich diesen Fall ansieht, dann bekommt man den Eindruck, dass alles anonymisiert werden muss. Doch das steht so nirgends und ist auch nicht im mindesten von der DSGVO intendiert. Ja, die Anonymiserung ist eine gute Möglichkeit um Daten zu schützen und diese sich für spätere statistische Auswertungen auch erhalten zu können. Ebenso soll es auch verhindern, dass wir Menschen durch die Bündelung von verschiedenen Datensätzen zu gläsernen Menschen werden. Aber der Datenschutz soll nicht dazu führen, dass wir Menschen zu Nummern werden.
Die Datenschutzbestimmungen erfordern aber für die Anwendbarkeit, dass die Daten in einem Dateisystem verarbeitet werden. Ein derartiges System lässt sich bei einem Klingelbrett wohl nicht wirklich erkennen. Wie sind nun so Klingelbretter organisiert? Die Namen werden meist nach Stockwerk und möglicherweise auch dem zugehörigen Top geordnet, doch dies führt nicht zwingend zu einem Dateisystem.
Es ist vielmehr zu bezweifeln, dass ein Klingelbrett als ein Dateisystem einzustufen ist, entsprechend der Bestimmung des Datenschutzes.
Nun hängt es natürlich davon ab, wie Wiener Wohnen oder ein anderer Vermieter mit der Beschriftung der Klingeln bisher vorgegangen ist. Wenn diese Vorname und Nachname und Top auf der Beschriftung haben, dann ist es vermutlich mehr an Information an der Klingel als erforderlich. Und im Sinne der Datenminimierung sollte dies korrigiert werden.
Und bereits aus sicherheitstechnischen Gründen wird empfohlen keine Vornamen bei der Klingel anzuführen sondern sich hier mit dem Anfangbuchstaben zu begnügen. Dies gerade im Hinblick auf den Schutz von allein lebenden Frauen. Doch es spricht nichts dagegen den Anfangsbuchstaben des Vornamen und den Nachnamen auf den Klingeln anzubringen.
Somit sollte man sich jeder aus sicherheitsrelevanten Gründen die Form der Beschriftung seiner Klingel überlegen.
Zustimmung ist zentral im Datenschutz
Die Zustimmung hat einen hohen Wert in den ganzen Datenschutzbestimmungen. Insbesondere auch sein Gegenstück nämlich der Widerspruch. Wenn also ein Mieter einer Wohnung seinen Namen nicht auf der Klingel stehen haben will, dann ist das sein gutes Recht. Wie das Wiener Magistrat mit diesbezüglichen Anliegen bisher umgegangen ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
Es darf aber davon ausgegangen werden, dass die Namen die bis vor der in Krafttretung der neuen Datenschutzbestimmungen bei den Klingeln angebracht wurde auch eine konkludente Zustimmung vorliegt. Das bedeutet, dass die Bewohner der Wohnungen sich nicht über das Anbringen ihres Namens auf der Klingel beschwert haben. Oder ihrem Wunsch auf Nicht-Anbringung ihres Namens oder die Entfernung ihres Namens entsprechend Folge getragen wurde.
Hier würde man sich wünschen, dass sich auch Behörden in den zwei Jahren vor dem Inkrafttreten der DSGVO auch mit Ihren Verträgen im Hinblick auf den Datenschutz auseinandergesetzt haben.
Und es kann nicht sein, dass ein Vermieter erklärt es sei ihm unmöglich sich diese Zustimmungen auch nachträglich noch einzuholen.
Einfacher Schutz für die Vermieter
Wer sich darum sorgt, dass die bisher konkludente Zustimmung nicht ausreicht, kann sich auch jetzt noch jederzeit die Zustimmung von seinen Mietern einholen. Schließlich hat jedes Gebäude eine Hausverwaltung, die einen direkten Kontakt zu den Mietern pflegt und herstellen kann.
In weiterer Folge macht es Sinn diesen Punkt im Mietvertrag zu ergänzen. So ist es nicht schwierig dies auch in standardisierte Mietverträge einzupflegen. Mit der einfachen Frage ob eine Beschriftung der Klingel gewünscht ist und wie dieser wünscht, dass sie aussieht.
Im Sinne von:
Klingelbeschriftung ⊗ JA ⊗ Nein; Form der Beschriftung
Und schon liegt eine klare Zustimmung vor und ist einfach bei der Standartabwicklung von Mietverhältnissen inkludiert.
Wir sollten nie vergessen, der Kern der Datenschutzbestimmungen ist nicht mehr und nicht weniger als: Jeder hat das Recht über seine Daten selbst zu bestimmen!
Datenschutz Seminare buchen und Förderung nutzen!
Folgende Artikel könnten für Dich auch noch interessant sein:
Datenschutz soll gelebt werden
Datenschutz ist eine Aufforderung zum Aufräumen
Den Datenschutz einfach als Chance sehen
Kannst Du die Einhaltung der Datenschutzgrundsätze belegen?
No Comments