Datenschutz=Firmenschutz

Immer Aktuell

Datenschutz ist eine Chance

Der Datenschutz wurde durch die DSGVO auf einen einheitlichen europäischen Standard gestellt. Geschützt sind personenbezogene Daten. Dabei handelt es sich um Daten Ihrer Kunden, Ihrer Mitarbeiter und sonstiger Dienstleister. In Ihren Grundsätzen hat die DSGVO definiert wie die Daten zu schützen sind und die Betroffenen zu informieren sind.

Für die Verantwortlichen wie zB Geschäftsführer und Eigenständige bedeutet dies zusätzliche Informations- und Dokumentationspflichten.

Daten

Daten

Daten von natürlichen Personen unabhängig vom Verhältnis zum Unternehmen sind zu schützen.
Sicherheit

Sicherheit

Organisatorische und technische Maßnahmen sind für den Schutz der Daten zu ergreifen.
Umsetzung

Umsetzung

Gelebter Datenschutz als ein Zusatznutzen für die Kunden.

Die DSGVO legt eine höhere Eigenverantwortlichkeit bei den Unternehmern fest. Sie gibt zusätzlich den natürlichen Personen mehr Rechte in die Hand, sodass diese aktiv die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen kontrollieren können.

Datenschutz ist
Schutz der Rechte und
Freiheiten der Menschen!

– Auch DEINE DATEN! –

Die Rechte der Betroffenen (Natürlichen Personen)

 

  • Nicht ohne meine Einwilligung!

Um personenbezogenen Daten verarbeiten zu dürfen bedarf es der Einwilligung des Kundens.

  • Lösche meine Daten!

Jeder Betroffene kann einfordern, dass die Daten unverzüglich gelöscht werden. Das sogenannte „Das Recht auf Vergessenwerden“.

  • Stell meine Daten richtig!

Keiner muß mit falschen Angaben zu seiner Person leben. Die Korrekturen sind auf Wunsch sofort umzusetzen, aber auch bereits bei Kenntnis davon.

  • Stoppe meine Daten zu verarbeiten!

Jeder Interessent, Kunde oder Mitarbeiter kann verlangen, dass das Unternehmen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten beendet.

 

Um diese Rechte aber auch ausüben zu können, sind nun die Unternehmer verpflichtet die Betroffenen darüber zu informieren welche Daten sie sammeln, wie sie diese verarbeiten und schützen. Die Verletzung dieser Informationspflicht ist strafbar!

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Und für Ihre Verantwortlichen und Koordinatoren des Datenschutzes gibt es einen vertiefenden Band: Einfach die Pflichten im Datenschutz erfüllen! Wie starten? Welche Dokumentationspflichten sind erforderlich? Wie nehmen sie die Risikobewertungen vor? Eine praxisnahe Anleitung für die Umsetzung.

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Die Grundsätze der DSGVO

 

Rechtmäßigkeit
Die Verarbeitung hat auf Basis einer Rechtsgrundlage nach Treu und Glauben zu erfolgen und muß für den Betroffenen nachvollziehbar sein (Transparenz )

 

Zweckbindung
Die Verarbeitung darf nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erfolgen.

 

Datenminimierung
Es dürfen nur die Daten verarbeitet werden die für den Zweck angemessen, erforderlich und erheblich sind.

 

Richtigkeit
Alle personenbezogenen Daten müssen sachlich richtig und am neuesten Stand sein.

 

Speicherbegrenzung
Die Daten dürfen NUR so lange wie nötig und erforderlich gespeichert werden. Dies beinhaltet eine aktive Löschungsverpflichtung.

 

Integrität und Vertraulichkeit
Die Sicherheit der Daten muß durch organisatorsiche und technische Maßnahmen gewährleistet sein.

 

♦ Rechenschaftspflicht
Jeder Verantwortliche muß die Einhaltung der obigen Grundsätze belegen und hat darauf basierend entsprechende Dokumentationspflichten.

Termine für Seminare zum Datenschutz

Umsetzungs-Module für den Datenschutz

1. Theoretische Grundlagen der DSGVO

Erhalten Sie einen Überblick über die Grundsätze der DSGVO. Sie lernen die Begriffe verstehen und können sie für Ihr Unternehmen umsetzen.
Der Datenschutz ist kein drohendes Übel sondern eine Chance ihr Unternehmen neu in die Digitalisierung zu führen. Neue Prozesse erfordern die Abklärung von datenschutzrechtlichen Fragen von Beginn an.

2. Workshop: Erarbeitung der Informations- und Dokumentationspflichten

Sie erarbeiten die Strukturen für die Dokumentation der Daten im Unternehmen und die erforderlichen Maßnahmen für den datenschutzkonformen Schutz.

Sie erstellen das Verarbeitungsverzeichnis auf Basis Ihrer Prozesse im Unternehmen und können diese unabhängig am aktuellen Stand halten.
Sie erkennen Ihre Informationspflichten gegenüber den Betroffenen und können diese Information in Verträge und Dokumente einbauen.
Sie erhalten die Befähigung eine Datenschutzfolgeabschätzung zu machen.
3. Mitarbeiterschulung

Das größte Risiko für die Datensicherheit liegt heute noch immer bei den Mitarbeitern. Deshalb ist eine Schulung der Mitarbeiter eine erforderliche Maßnahme für die Rechenschaftspflicht nach der DSGVO.

Sensibilieren Sie ihre Mitarbeiter und machen Sie den Datenschutz zu einer gelebten Aufgabe jedes Einzelnen.

Erste Schritte für den Datenschutz

Einer der ersten Schritte ist sich einen Überblick zu verschaffen in welchen Bereichen des Unternehmens der Datenschutz umzusetzen ist.

 

  • Welche Daten habe ich im Unternehmen?
  • Wo befinden sich die Daten?
  • Welche Prozesse habe ich bezüglich der Datenverarbeitung?
  • Welche Schutzmaßnahmen habe ich im Unternehmen?

 

Hier finden sie eine einfache Anleitung für die Integration des Datenschutzes im Unternehmen und die Checklist für den Status-quo.

 

Zudem finden Sie auf der Webseite der Wirtschaftskammer viele weiterführende Informationen.

Wenn Sie jedoch nicht die Zeit haben sich selbst mit den Fragen zum Datenschutz und der Umsetzung der DSGVO Grundsätze im Unternehmen haben. Dann nutzen Sie das Angebot der Unterstützung und nehmen mit mir Kontakt auf.

 

Verletzung der Pflichten führt zu Strafen!